AGB
I. Allgemeines zu unseren AGB
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietgegenstände der HP Enders Umweltservice GmbH, insbesondere für Mobiltoiletten, Toilettenwagen, Fäkalientanks sowie für sämtliche von der HP Enders Umweltservice GmbH angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Verwendet der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch die HP Enders Umweltservice GmbH schriftlich und ausdrücklich anerkannt wurden.
II. Begriffsbestimmung
1. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass ihnen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in der Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
III. Vermietungs- und Servicegeschäfte
a. Angebote, Vertragsinhalte und geschuldeter Mietgegenstand
1. Die Angebote von der HP Enders Umweltservice GmbH sind unverbindlich. Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sowie über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch die HP Enders Umweltservice GmbH Vertragsbestandteil.
2. Die HP Enders Umweltservice GmbH behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und hinsichtlich der Qualität gleichwertig ist.
3. Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ist genauso wirksam wie ein schriftlicher. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter über das Mietobjekt, die zu zahlende Miete und den Beginn des Mietverhältnisses einig sind.
4. Mietet der Verbraucher den Gegenstand auf elektronischem Wege wird die HP Enders Umweltservice GmbH den Zugang elektronisch bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Mietangebotes dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
5. Sofern der Kunde den Gegenstand auf elektronischem Wege mietet wird der Vertragstext bei der HP Enders Umweltservice GmbH gespeichert, und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGBs per E-Mail zugesandt.
6. Eine Haftung von der HP Enders Umweltservice GmbH kommt nur in Betracht, wenn der vom Kunden beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit der Mietsache zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist.
b. Mietsache
1. Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekanntgemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen.
3. Die HP Enders Umweltservice GmbH ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung der Mietsache aus welchem Grunde auch immer trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens dieser Ereignisse hat der Kunde die HP Enders Umweltservice GmbH unverzüglich zu unterrichten. Die HP Enders Umweltservice GmbH haftet nicht für entstanden Schaden an Dritten.
5. Dem Mieter obliegt die Verkehrssicherung. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand gegen Vandalismus, Verlust, Diebstahl sowie Umfallen durch Sturm oder ähnliches zu sichern. Der Mieter stellt die HP Enders Umweltservice GmbH von Ansprüchen Dritter, die wegen Schäden durch den umgewehten Mietgegenstand geltend gemacht werden, frei.
6. Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und der HP Enders Umweltservice GmbH vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das Ausland, ist – außer in Fällen der Toilettenvermietung – nicht gestattet. Im Falle der Toilettenvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von der HP Enders Umweltservice GmbH. Der neue Standort ist unverzüglich mitzuteilen.
7. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
8. Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
9. Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, die HP Enders Umweltservice GmbH entweder durch Telefax oder durch Einschreiben innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, und vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von der HP Enders Umweltservice GmbH schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis der HP Enders Umweltservice GmbH innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, der HP Enders Umweltservice GmbH sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzten, und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.
10. Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice – sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von der Enders Umweltservice GmbH festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabine bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens der HP Enders Umweltservice GmbH als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistungen sind unverzüglich anzuzeigen.
11. Erforderliche Versorgungsanschlüsse werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt.
12. Der Kunde trägt die Kosten für Transport und Ladung.
c. An- und Rücklieferung
1. Sofern der Kunde die An- und/oder Rücklieferung der Mietsache selbst vornimmt, ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich und trägt die Gefahr von Verlust und Beschädigung.
Bei fehlender Bekanntgabe des Lieferortes durch den Kunden geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft über, es sei denn, der Kunde holt die Mietsache unverzüglich selbst ab. In letzteren Fall geht die Gefahr mit Übergabe über. Die HP Enders Umweltservice GmbH haftet nicht für verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände durch ein Transportunternehmen, selbst wenn dieses durch die HP Enders Umweltservice GmbH beauftragt worden ist, nur im Rahmen von f.1.c).
2. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde für ordnungsgemäßes und fachmännisches Abladen und Anschließen der Mietsache an Versorgungseinrichtungen bei Anlieferung zu sorgen. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn die Ab- und Aufladung durch oder im Auftrag von der HP Enders Umweltservice GmbH vorgenommen worden ist. Im Falle der Vermietung von Toilettenwagen sind Auf- und Abbauarbeiten im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn dies wird vereinbart.
d. Reinigungsservice und sonstige Dienstleitungen
Gegenstand der von der HP Enders Umweltservice GmbH geschuldeten Leistungen ist das Leistungsverzeichnis von der HP Enders Umweltservice GmbH. Über das Leistungsverzeichnis hinaus gehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch die HP Enders Umweltservice GmbH. Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom, etc.), geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeiter sowie Lagermöglichkeiten für Geräte werden seitens des Kunden unentgeltlich zu Verfügung gestellt.
e. Rügepflicht und Mängelhaftung
1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mängelfrei und betriebsbereit an.
2. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind der HP Enders Umweltservice GmbH unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
3. Über Mietminderungsansprüche bei anerkannten Mängeln hinaus, und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet die HP Enders Umweltservice GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
f. Haftungsbegrenzungen
1. Steht dem Kunden für den Fall schuldhafter Pflichtverletzungen oder aus sonstigen Rechtsgründen ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wird dieser zu Gunsten von der HP Enders Umweltservice GmbH dahingehend begrenzt, dass die HP Enders Umweltservice GmbH haftet,
a) in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden ihrer Organe oder leitenden Angestellten;
b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen.
2. Der Höhe nach haftet die HP Enders Umweltservice GmbH nur auf Ersatz des typisch voraussehbaren Schadens.
3. Voraussehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden auf die von unserer Versicherung zahlende Summe begrenzt. Derzeit gelten für uns folgende Versicherungsbedingungen: Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
4. Die HP Enders Umweltservice GmbH ist bereit, höhere Versicherungssummen zu vereinbaren, sofern der Kunde hierfür die Kosten übernimmt.
5. Der Kunde ist verpflichtet, schriftlich nachzuweisen, dass die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl versichert sind.
g. Dauer des Mietverhältnisses, Kündigung und Abholungs-Service
1. Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die Mietsache durch Umstände, die die HP Enders Umweltservice GmbH zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird.
2. Im Falle der Toilettenvermietung beträgt die Mindestmietdauer 4 Wochen.
3. Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Termin. Ist eine feste Mietzeit nicht vereinbar, ist jede Vertragspartei zur Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende einer Kalenderwoche berechtigt. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
4. Im Falle der Inanspruchnahme der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, dass die HP Enders Umweltservice GmbH die Abholung der Mietsache wegen eines dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.
5. Unbeschadet der Kündigungsfristen ist der Kunde verpflichtet, den Zeitpunkt der Abholung spätestens bis Freitag, 12.30 Uhr, zu avisieren, wenn die Abholung in der folgenden Woche durchgeführt werden soll. Im Falle des Verstoßes haftet der Kunde auf den Mietzins.
h. Rückgabe der Mietsache und Gefahrtragung
1. Die vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß, mängelfrei und gesäubert zurückzugeben. Im Falle der Toilettenvermietung ist die Rückgabe in benutztem Zustande gestattet. Etwaige vom Kunden in die Mietsache eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor Rückgabe zu entfernen, anderenfalls ist die HP Enders Umweltservice GmbH berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
3. Werden bei der Rückgabe Mängel, Verschmutzungen (ausgenommen Toilettenvermietung) oder sonstige Schäden oder die Wartungsdürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.
4. Sofern die HP Enders Umweltservice GmbH die Abholung der Mietsache bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese schnellstmöglich im Rahmen der Servicetour; ein Zeitraum von 14 Tagen wird i.d.R. nicht überschritten. Abweichende schriftliche Vereinbarungen bleiben unberührt.
5. Solange sich die Mietsache vertragsgemäß bei dem Kunden befindet, trägt dieser die Gefahr von Verlust und Beschädigung.
6. Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden.
i. Mietzins, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
2. Leistungen und Preise werden vom Auftragnehmer freibleibend festgesetzt und können nach Vertragsschluss modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.
3. Im Falle der Toilettenvermietung erfolgt die Abrechnung in der Regel vierwöchentlich nachträglich. Dabei zählt jede begonnene Woche als volle Woche.
4. Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Entgelten sind ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen der HP Enders Umweltservice GmbH gem. § 288 BGB ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu; Basiszins ist der jeweils gültige von der Deutschen Bundesbank nach § 247 BGB im Bundesanzeiger veröffentlichte Basiszinssatz.
6. Ist der Kunde mehr als 8 Tage in Verzug hat die HP Enders Umweltservice GmbH das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
7. Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von 5,– Euro vereinbart.
j. Sicherungsrechte des Vermieters und Forderungssicherung
Der Kunde tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von der HP Enders Umweltservice GmbH sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seine Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seiner Versicherung zulässig ist), sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wird. Die HP Enders Umweltservice GmbH nimmt die Abtretungen an und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner/n so lange nicht offen zulegen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grunde gekündigt ist.
k. Kündigung aus wichtigem Grund durch die Vertragsparteien
Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt, falls die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der jeweils anderen Partei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Ein wichtiger Kündigungsgrund für die HP Enders Umweltservice GmbH liegt insbesondere vor, wenn, der Kunde mit der Zahlung eines Monats-Mietzinses in Verzug ist, Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden;
a) bei dem Kunden im Sinne der §§ 17ff. Insolvenzordnung Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
b) der Kunde den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt der Kunde den Mietgegenstand unbefugt. Dritten überlässt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt.
l. Eigentumsvorbehalt
Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Miet-, Kauf- und sonstigen Rechnungen Eigentum von der HP Enders Umweltservice GmbH. Im Übrigen liegen Verkaufsgeschäften die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkaufsgeschäfte der HP Enders Umweltservice GmbH zugrunde.
IV. Sonstige Bestimmungen
1. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen im Rahmen der rechtlich Zulässigen möglichst nahe kommt.
V. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erfassten Daten werden von den Parteien unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit dies personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes betrifft, ist der Betroffene hiermit ausdrücklich unterrichtet und er erklärt sein Einverständnis.
VI. Gerichtsstand
Als vereinbarter Gerichtsstand für beide Vertragspartner gilt der Sitz der HP Enders Umweltservice GmbH.
Stand: 14.03.2018